Kauf eines E-Bikes - Stadtgemeinde

Voraussetzungen für die Auszahlung der Förderung in der Höhe von 100 Euro  für den Kauf eines E-Bikes sind:

  • ein Alter von über 50 Jahren
  • Hauptwohnsitz in Bischofshofen
  • dass die E-Bike-Förderung noch nicht in Anspruch genommen wurde. Diese wird pro Person nur einmalig ausbezahlt.

Für die Auszahlung der Förderung ist der Finanzdirektion der Stadtgemeinde die Rechnung für das E-Bike vorzulegen. Es können nur Rechnungen aus dem laufenden Jahr eingereicht werden. Nähere Informationen in der Finanzabteilung der Stadtgemeinde Bischofshofen.